· Fachbeitrag · Pfüb-Formulare
Ansprüche aus KFZ-Steuer in sechs Schritten richtig pfänden
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Seit Jahresbeginn 2014 ist die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kfz-Steuer von den Finanzämtern an den Zoll als Bundesbehörde übergegangen. Diese Tatsache muss der Verordnungsgeber hinsichtlich der mit Wirkung zum 1.11.14 geänderten amtlichen PfÜB-Formulare beachten. Nach wie vor ist der Anspruch auf Erstattung von Kfz-Steuer unter „Anspruch C“ aufgeführt. Als Drittschuldner ist dort fälschlicherweise weiterhin das Finanzamt aufgeführt. |
So pfänden Sie Ansprüche aus KFZ-Steuer richtig
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Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen
Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf Pfändung ☒ und ☒ Überweisung zu erlassen. ☒ Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln ( mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung - ZPO). Die Zustellung wird selbst veranlasst.
☒ Ich drucke nur die ausgefüllten Seiten.
1-4, 6, 8, 9 (Bezeichnung der Seiten) aus und reiche diese dem Gericht ein.
Datum (Unterschrift Antragsteller/-in) |
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Pfändungs- und Überweisungs-Beschluss in der Zwangsvollstreckungssache |
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