01.01.2004 · Fachbeitrag · Räumung
Vollstreckung gegen Untermieter beginnt bereits im Erkenntnisverfahren
| Gegen einen Untermieter kann die Räumungsvollstreckung nicht auf Grund des gegen den Hauptmieter ergangenen Titels betrieben werden (BGH 18.7.03, IXa ZB 116/03, GE 03, 1207, Abruf-Nr. 031931) |
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