01.04.2004 · Fachbeitrag · Rentenpfändung
BGH: Pfändung von Erwerbsunfähigkeitsrenten uneingeschränkt möglich
| Zukünftig entstehende oder fällig werdende laufende Geldansprüche gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind pfändbar, sofern sie in einem bereits bestehenden Sozialversicherungs-verhältnis wurzeln. Das gilt auch für eine Rente wegen Erwerbsminderung (BGH 10.10.03, IXa ZB 180/03, NJW 03, 3774, Abruf-Nr. 032508). |
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