01.06.2004 · Fachbeitrag · RVG
Insolvenzverfahren: Anwaltsvergütung ab dem 1.7.04 zum Teil verbessert
| Die Anwaltsvergütung ändert sich ab dem 1.7.04 auch für Tätigkeiten im Bereich Zwangsvollstreckung (Mock, VE 04, 77 und 67). Insolvenzrechtliche Mandate werden ab diesem Zeitpunkt nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 5 des Vergütungsverzeichnisses (VV) in den Nr. 3313 bis 3323 geregelt. Im Einzelnen gilt Folgendes: |
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