01.06.2000 · Fachbeitrag · VE-Praxis
Aufrechnung: Kostenforderung des Schuldners und „Rechtsschutzversicherungsanspruch“ des Gläubigers
| Stellen Sie sich folgende Situation vor: Der Gläubiger hat gegen den Schuldner eine titulierte Forderung, der Schuldner gegen den Gläubiger eine titulierte Kostenforderung. Der Ärger beim Gläubiger ist groß, wenn die gegnerische Forderung zu zahlen ist, er aber auf Grund der Insolvenz des Schuldners keine Möglichkeit hat, wegen seiner Ansprüche zu vollstrecken. Das folgende Beispiel erläutert, wie der Gläubiger in solchen Fällen durch Aufrechnung dennoch zu seinem Ziel kommen kann. Voraussetzung ist ein Anspruch gegen die eigene Rechtsschutzversicherung. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig