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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · VE-Praxis

    Wie Sie auf die drohende Verjährung titulierter Zinsen reagieren können

    | Häufig ist folgender Fall: Vollstreckungsmaßnahmen eines Gläubigers mit Titel laufen ins Leere, weil der Schuldner unbekannt verzogen ist. Die Anfrage beim Einwohnermeldeamt ist ergebnislos geblieben. Die Akte wird deshalb erst einmal weggelegt und taucht erst nach Jahren wieder auf. Wird schließlich ein erneuter Vollstreckungsversuch unternommen, sieht sich der Gläubiger mit der Einrede der Verjährung titulierter Zinsen konfrontiert. Der folgende Beitrag befasst sich daher mit der rechtzeitigen Verjährungsunterbrechung. |