Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Vollstreckungskosten

    Kosten einer Einwohnermeldeamts-Anfrage sind mit der Vollstreckungsgebühr abgegolten

    | Während eines Vollstreckungsverfahrens deckt die Gebühr des § 57 Abs. 1 BRAGO eine Anfrage des Rechtsanwalts beim Einwohnermeldeamt über die Anschrift des Schuldners mit ab. Für eine solche Tätigkeit kann keine weitere Gebühr nach § 120 Abs. 2 BRAGO verlangt werden (BGH 12.12.03, IXa ZB 234/03 n.v., Abruf-Nr. 040324). |