Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2005 | Vollstreckungspraxis

    Ansprüche aus einer Reallast richtig pfänden

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    In VE 7/05, 121, wurde über die Möglichkeit der effektiven Pfändung von Reallasten berichtet. Im Folgenden stellen wir Ihnen Musteranträge vor, die in Ihre EDV übernommen werden können.  

     

    Musterformulierung: Pfändung einer subjektiv persönlichen Reallast

    An das AG ... – Vollstreckungsgericht –  

     

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses 

     

    Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung – an den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO – zu vermitteln. Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch Gerichtsgebührenstempler erfolgt.  

     

    Rechtsanwalt  

     

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss 

     

    In der Zwangsvollstreckungssache  

    ... – Gläubiger –, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ...,  

    gegen  

    ... – Schuldner –  

     

    Nach dem vollstreckbaren Titel (genaue Bezeichnung des zu vollstreckenden Titels nach Art, Behörde, Tag und Aktenzeichen), dessen zugestellte vollstreckbare Ausfertigung ich (nebst Kostenfestsetzungsbeschluss vom ...,Az. ...,) beifüge, hat der Gläubiger vom Schuldner zu beanspruchen:  

     

    Hauptforderung entsprechend anliegender Aufstellung  

    ... EUR  

    ... Prozent Zinsen für die Hauptforderung seit dem ...  

    ... EUR  

    vorgerichtliche Mahnkosten  

    ... EUR  

    Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheids – festgesetzte Kosten –  

    ... EUR  

    ... % Zinsen aus den festgesetzten Kosten seit dem ...  

    ... EUR  

    Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen  

    ... EUR  

     

    ... EUR  

    abzüglich der Zahlungen vom ... über  

    ... EUR 

     

    ... EUR  

     

     

    Gerichtskosten gemäß Nr. 2110 KV GKG  

    15,00 EUR  

    0,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3309 RVG-VV) aus dem Wert des Streitgegenstands von ... EUR  

    ... EUR  

    Auslagenpauschale, Nr. 7002 RVG-VV  

    ... EUR  

    16 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 RVG-VV  

    ... EUR  

     

    ... EUR  

     

    Wegen der Ansprüche und in Höhe dieses Betrags – sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss –, werden gepfändet die angeblichen Forderungen des Schuldners auf  

     

    1. die im Grundbuch des AG von ..., Blatt ..., in Abteilung II lfd. Nr. ... auf dem Grundstück ..., Flur..., Flurstück Nr. ..., des ... (genaue Bezeichnung des Grundstückseigentümers) – Drittschuldners – eingetragene Reallast,
    2. bereits fällige bzw. künftige Einzelleistungen aus dieser Reallast,
    3. der Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der der Reallast vertraglich zu Grunde liegenden Vereinbarung.

     

    Es wird darüber hinaus angeordnet, dass der Schuldner verpflichtet ist, die der Reallast zu Grunde liegende vertragliche Vereinbarung herauszugeben.  

     

    Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Reallast einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr zahlen.  

     

     

    Musterformulierung: Pfändung der geschuldeten Einzelleistungen

    An das AG ... – Vollstreckungsgericht –  

     

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses 

     

    Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung – an den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO – zu vermitteln. Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch ... erfolgt.  

     

    Rechtsanwalt  

     

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss 

     

    In der Zwangsvollstreckungssache  

    ... – Gläubiger –, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ...,  

    gegen  

    ... – Schuldner –  

     

    Nach dem vollstreckbaren Titel (genaue Bezeichnung des zu vollstreckenden Titels nach Art, Behörde, Tag und Aktenzeichen), dessen zugestellte vollstreckbare Ausfertigung ich (nebst Kostenfestsetzungsbeschluss vom Az. ...) beifüge, hat der Gläubiger vom Schuldner zu beanspruchen:  

     

    Hauptforderung entsprechend anliegender Aufstellung  

    ... EUR  

    ... Prozent Zinsen für die Hauptforderung seit dem ...  

    ... EUR  

    vorgerichtliche Mahnkosten  

    ... EUR  

    Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheids – festgesetzte Kosten –  

    ... EUR  

    ... Prozent Zinsen aus den festgesetzten Kosten seit dem ...  

    ... EUR  

    Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen  

    ... EUR  

     

    ... EUR  

    abzüglich der Zahlungen vom ... über  

    ... EUR  

     

    ... EUR 

     

     

    Gerichtskosten gemäß Nr. 2110 KV GKG  

    15,00 EUR  

    0,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3309 RVG-VV)  

     

    aus dem Wert des Streitgegenstands von ... EUR  

    ... EUR 

    Auslagenpauschale, Nr. 7002 RVG-VV  

    ... EUR  

    16 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 RVG-VV  

    ... EUR  

     

    ... EUR  

     

    Wegen der Ansprüche und in Höhe dieses Betrags sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, werden gepfändet die angeblichen Forderungen des Schuldners gegen ... (genaue Bezeichnung des Grundstückseigentümers) – Drittschuldner:  

     

    1. auf bereits fällige bzw. zukünftige Einzelleistungen aus der im Grundbuch des AG von ..., Blatt ..., in Abteilung II lfd. Nr. ... auf dem Grundstück ... Flur..., Flurstück Nr. ... des Drittschuldners eingetragenen Reallast, solange, bis die Gläubigeransprüche vollständig befriedigt sind.
    2. der Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der der Reallast vertraglich zu Grunde liegenden Vereinbarung.

     

    Es wird darüber hinaus angeordnet, dass der Schuldner verpflichtet ist, die der Reallast zu Grunde liegende vertragliche Vereinbarung herauszugeben.  

     

    Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Reallast einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr zahlen.