01.08.2005 | Vollstreckungspraxis
Ansprüche aus einer Reallast richtig pfänden
In VE 7/05, 121, wurde über die Möglichkeit der effektiven Pfändung von Reallasten berichtet. Im Folgenden stellen wir Ihnen Musteranträge vor, die in Ihre EDV übernommen werden können.
Musterformulierung: Pfändung einer subjektiv persönlichen Reallast | ||||||||||||||||||||||||||||||
An das AG ... – Vollstreckungsgericht –
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung – an den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO – zu vermitteln. Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch Gerichtsgebührenstempler erfolgt.
Rechtsanwalt
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
In der Zwangsvollstreckungssache ... – Gläubiger –, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ..., gegen ... – Schuldner –
Nach dem vollstreckbaren Titel (genaue Bezeichnung des zu vollstreckenden Titels nach Art, Behörde, Tag und Aktenzeichen), dessen zugestellte vollstreckbare Ausfertigung ich (nebst Kostenfestsetzungsbeschluss vom ...,Az. ...,) beifüge, hat der Gläubiger vom Schuldner zu beanspruchen:
Wegen der Ansprüche und in Höhe dieses Betrags – sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss –, werden gepfändet die angeblichen Forderungen des Schuldners auf
1. die im Grundbuch des AG von ..., Blatt ..., in Abteilung II lfd. Nr. ... auf dem Grundstück ..., Flur..., Flurstück Nr. ..., des ... (genaue Bezeichnung des Grundstückseigentümers) – Drittschuldners – eingetragene Reallast, 2. bereits fällige bzw. künftige Einzelleistungen aus dieser Reallast, 3. der Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der der Reallast vertraglich zu Grunde liegenden Vereinbarung.
Es wird darüber hinaus angeordnet, dass der Schuldner verpflichtet ist, die der Reallast zu Grunde liegende vertragliche Vereinbarung herauszugeben.
Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Reallast einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr zahlen. |
Musterformulierung: Pfändung der geschuldeten Einzelleistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
An das AG ... – Vollstreckungsgericht –
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung – an den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO – zu vermitteln. Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch ... erfolgt.
Rechtsanwalt
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
In der Zwangsvollstreckungssache ... – Gläubiger –, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ..., gegen ... – Schuldner –
Nach dem vollstreckbaren Titel (genaue Bezeichnung des zu vollstreckenden Titels nach Art, Behörde, Tag und Aktenzeichen), dessen zugestellte vollstreckbare Ausfertigung ich (nebst Kostenfestsetzungsbeschluss vom Az. ...) beifüge, hat der Gläubiger vom Schuldner zu beanspruchen:
Wegen der Ansprüche und in Höhe dieses Betrags sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, werden gepfändet die angeblichen Forderungen des Schuldners gegen ... (genaue Bezeichnung des Grundstückseigentümers) – Drittschuldner:
1. auf bereits fällige bzw. zukünftige Einzelleistungen aus der im Grundbuch des AG von ..., Blatt ..., in Abteilung II lfd. Nr. ... auf dem Grundstück ... Flur..., Flurstück Nr. ... des Drittschuldners eingetragenen Reallast, solange, bis die Gläubigeransprüche vollständig befriedigt sind. 2. der Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der der Reallast vertraglich zu Grunde liegenden Vereinbarung.
Es wird darüber hinaus angeordnet, dass der Schuldner verpflichtet ist, die der Reallast zu Grunde liegende vertragliche Vereinbarung herauszugeben.
Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Reallast einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr zahlen.
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig