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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Die Klage auf Leistung des Interesses nach § 893 ZPO

    | Bereits in VE 03, 1,18 und 23 wurde die Zwangsvollstreckung aus einem Titel zur Vornahme einer vertretbaren bzw. unvertretbaren Handlung dargestellt. Oft behauptet der Schuldner allerdings, dass die Vornahme der Handlung dauerhaft oder vorübergehend unmöglich geworden ist. Der folgende Beitrag zeigt, welche Maßnahmen der Gläubiger bei solchen Einwänden ergreifen kann. |