31.08.2010 | Vollstreckungspraxis
Schuldnersuche im Internet: Diese Websites führen Sie zum Vollstreckungserfolg
Den Schuldner googeln und Netzwerke durchstöbern - längst ein alter Hut? Nicht, wenn Sie Suchmaschinen, Handelsplätze und Plattformen individuell in Ihre „Netzfahndung" einbeziehen und die Besonderheiten des jeweiligen Schuldners berücksichtigen. „Vollstreckung effektiv“ zeigt Ihnen, welche Internetquellen für bestimmte Schuldner relevant sein können und nennt Ihnen zugleich Vor- und Nachteile der Nutzung.
Checkliste: So optimieren Sie die Schuldnersuche im Internet |
Portale und Handelsplätze
1. Discogs.com: Viele Gläubiger belassen es bei einem Check von www.eBay.de oder www.hood.de, wenn sie glauben, dass der Schuldner Waren feilbietet. Viele Schuldner, die sich mit dem Verkauf von Tonträgern (CD, Schallplatten, DVD) beschäftigen, tummeln sich jedoch mittlerweile auf www.discogs.com, einer riesigen Musikdatenbank, der ein Handelsmarkt und ein Online-Forum angegliedert sind (komplett in englischer Sprache). Wenn der Schuldner seine Sammlung offen einsehen lässt und sogar die zum Verkauf angebotenen Tonträger anzeigt, sollte dies genauer unter die Lupe genommen werden. Hier wechseln auch viele Raritäten zu hohen Preisen den Besitzer.
Praxishinweis: Durchsuchen Sie die Datenbank auch mit Hilfe von Namen, die der Schuldner vielleicht früher benutzt hat, und prüfen Sie, ob er Tonträger anbietet (klicken auf „Marketplace“, dann auf „Items for sale“). Auch ein Blick ins Onlineforum/Profil kann sinnvoll sein: Gegebenenfalls macht der Schuldner Angaben über seine Person oder wirbt, weil er eine Geschäftseröffnung plant.
Vorteil: Hier lohnt sich eine Recherche, sofern der Schuldner in der Vergangenheit in irgendeiner Weise im Handel tätig war oder Sammlungen besitzt, die er möglicherweise verschwiegen hat.
Nachteil: Ungeeignet ist die Website für vorläufige Zahlungsverbote oder PfÜB bei Drittschuldnern, die beim Schuldner kaufen. Verkäufe und Zahlungen laufen hier nämlich in Windeseile ab, sodass Discogs.com als reine Informationsquelle über den Schuldnerbesitz und gegebenenfalls für den direkten Zugriff durch Gerichtsvollzieher dient.
2. Amazon.de: Dies ist einer der größten Online-Verkaufsmärkte, auch für Privatleute. Gläubiger vergessen oft, dass www.amazon.de nicht nur ein riesiger Onlinehandel ist, sondern auch Gewerbetreibenden und Privatleuten anbietet, ihre Waren auf der Plattform feilzubieten. Das können hochwertige Gebraucht- oder Neuwaren aller Art sein: Bücher, CD, Multimediageräte (DVD-Player, MP3-Player), PC-Zubehör, Haushaltswaren etc.
Vorteil: Hat ein Schuldner früher ein Geschäft betrieben, ist es möglich, dass er hier - vielleicht unter gleichem oder ähnlichem Namen - noch einen Handel betreibt, den er verschweigt.
Nachteil: Unübersichtlich wird es bei einer Massensuche, wenn nicht bekannt ist, welche Waren ein Schuldner früher vertrieben hat. Das Portal ist riesig und Vorabinformationen sind sinnvoll, damit die Suche besser eingegrenzt werden kann.
3. Mobile.de: Deutschlands größter Kfz-Markt. Was wenn der Schuldner heimlich ein Motorrad besitzt, einen Anhänger verkaufen will oder einen Oldtimer veräußert? Fahrzeuge aller Couleur lassen sich auf www.mobile.de kaufen und verkaufen. Die Erfahrung lehrt: Wenn ein Besitzer dies mit Hilfe des Internets tun möchte, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er es hier tut. Ist der Schuldner früher einmal in der Landwirtschaft tätig gewesen, empfiehlt sich natürlich, die Rubrik „Nutzfahrzeuge“ in Augenschein zu nehmen. Ist der Schuldner ein Campingfreund, lohnt es sich, auf „Wohnmobile“ zu klicken.
Praxishinweis: Verkäufer stellen online Fotos des Kfz ein. Manchmal kann man sogar die Umgebung erkennen und weiß dann, ob der Wagen in einer anderen Region als dem Schuldnerwohnort untergebracht ist. Bei Kontaktaufnahme lassen sich oft weitere Informationen einholen und noch zwei weitere Fotos erbitten, die auf den Schuldner hindeuten. Dies muss natürlich geschickt geschehen.
Vorteil: Es bieten sich riesige Recherchemöglichkeiten, da das Portal das größte deutsche Verkaufsportal für Kfz ist. Eine Suche ist leicht nach Modellen, besonderen Extras, Standort etc. einschränkbar. Mobile.de ist auch auf Facebook vertreten. Kennen Sie das Schuldnerprofil, können Sie sehen, ob der Schuldner „Fan“ von Mobile.de ist, was darauf hindeutet, dass er hier öfter vorbeischaut und Mobile.de vielleicht bald aktiv zum Verkauf nutzt.
Personensuchmaschinen
1. Yasni.de, 123people.de, Suche-nach-personen.de: Diese sind keine Exoten mehr bei der Schuldnersuche, aber trotzdem lohnenswert. Geben Sie einfach die Namen der Schuldner ein und schauen Sie, ob die Treffer zum Gesuchten führen. Die Ergebnisse, die hier binnen Sekunden auf dem Bildschirm auftauchen, sind verblüffend. Zusätzlich gibt es im Personenfilter sogenannte tag-clouds (das ist ein Feld mit vielen verschiedenen Wörtern, Namen, Orten etc.), die im Zusammenhang mit der gesuchten Person Bedeutung haben.
Beispiel: K. ist technischer Zeichner und belegt derzeit eine Fortbildung an der Fachhochschule F. Zwei weitere Kollegen, X. und Y. sind mit dabei und ebenfalls wie K. bei dem Unternehmen U. beschäftigt. Geben Sie jetzt K. bei einer Personensuchmaschine ein, taucht ggf. eine tag-cloud auf, in der dann der Name des Arbeitgebers U., die Fachhochschule F. oder die private Website des K. angegeben sind, darunter auch viele Namen, die Ihnen vielleicht gar nichts sagen. Je größer das Wort in dieser „Wolke“ dargestellt ist, desto enger ist ein Bezug zum Schuldner gegeben.
Praxishinweis: Hierauf lassen sich ideale Folgerecherchen aufbauen. Der Redaktion von „Vollstreckung effektiv“ sind Fälle bekannt, in denen Kanzleimitarbeiter für Mandanten schnell einen Vollstreckungserfolg verbuchen konnten, nur weil sie konsequent eine tag-cloud analysiert und dies mit weiteren Google-Suchen verbunden haben. Dabei gelangten sie zu Auskünften, die sie sonst vielleicht nicht oder nur mit aufwendigen weiteren Recherchen bekommen hätten.
Vorteil: Die Recherche ist kostenlos, schnell und umfangreich. Die Ergebnisse führen mit weiteren Recherchen häufig zum Erfolg.
Nachteil: Bei Personen mit wenig Internetspuren (keine Website, keine Forennutzung oder Facebook-Profil) können auch Personensuchmaschinen logischerweise wenig Ergebnisse liefern. Bei www.suche-nach-personen.de kommt hinzu: Hier können Personen gesucht werden, sofern der Gläubiger über ein paar neuere Daten zum Schuldner verfügt, auf der sich die Suche aufbauen lässt. Der Suchdienst ist kostenpflichtig (15 EUR, gegebenenfalls zuzüglich 25 EUR Erfolgspauschale).
2. Suchnanny.de: Hier unterstützen Experten Ihre Suche und geben Ihnen Hilfestellung bei Ihren Recherchen nach gesuchten Personen.
Vorteil: Nicht kostenlos, aber preiswert (aufwärts bis ca. 90 EUR). Auch alte Daten können für die Suche verwendet werden. Bei der Recherche werden Register, Umzugsdatenbanken etc. genutzt.
3. Stayfriends.de: Über dieses soziale Netzwerk lassen sich ehemalige Schulkameraden wiederfinden. Die genauen Profile können Sie sich aber nur bei einer Registrierung ansehen. Sie geben weitere Informationen.
Vorteil: Eine relativ schnelle Suche ist möglich, da anhand der eingetragenen Schulen und der Freundesliste sehr schnell erkennbar ist, ob es sich um die gesuchte Person handelt oder nicht. Meist laden die Nutzer ergänzend Fotos hoch. Wichtigstes Merkmal: Frauen sind nach ihrer Heirat oft auch mit ihrem Mädchennamen verzeichnet, sodass selbst nach Eheschließung noch mit dem Geburtsnamen eine Suche erfolgreich verlaufen kann. Nebenbei gelangen Sie so gleich an den neuen Namen für die Schuldnerbezeichnung bei künftigen Vollstreckungsmaßnahmen.
4. dastelefonbuch.de, dasoertliche.de, 11880.com, klicktel.de: Diese „Klassiker“ der Schuldnerrecherche sind nicht zu unterschätzen. Viele Menschen leben nämlich ihr ganzes Leben in derselben Region oder sogar Stadt. Oft berichten Sachbearbeiter davon, sie hätten ihre gesamte „Recherchekunst“ eingesetzt, nur um dann festzustellen, dass die simple Abfrage von Online-Telefonbüchern schnell und einfach zur Schuldnerermittlung geführt hätte.
Vorteil: Schnell, kostenlos und mit der Möglichkeit der Inverssuche (= Rückwärtssuche, d.h., Sie geben die Nummer ein, hinter der Sie den Schuldner vermuten und bekommen Namen und Adresse angezeigt). Solche Inverssuchen sind möglich, sofern der Anschlussinhaber dem nicht widersprochen hat. Dieser Widerspruch wird häufig vergessen oder aber die Anschlussinhaber haben überhaupt keine Kenntnis von der Technik der Inverssuche.
Nachteil: Erfahrene Schuldner denken meist zuerst daran, sich nicht mehr in öffentlichen Registern einzutragen bzw. lassen sich löschen, kündigen ihre Anschlüsse oder nutzen ausschließlich Handys, deren Nummern sie von vornherein nicht zur Veröffentlichung freigeben.
5. wiedersehenmachtfreude.de: Dieser internationale Personensuchdienst bietet Ihnen eine kostenpflichtige Suche an, die komplett von Experten erledigt wird. Der Anbieter dieses Dienstes steckt auch hinter suchnanny.de (s.o., 2.). Diese Website ist sozusagen die „Premium-Variante“, allerdings ist eine Erfolgsaussicht auch hier nicht zu 100 Prozent vorhersagbar.
Vorteil: Lohnend, wenn es um hohe Vollstreckungsforderungen geht und die eigenen Recherchen absolut ergebnislos bleiben.
Nachteil: Deutlich hohe Kosten, möglichst viele Vorabinformationen erforderlich. Besprechen Sie mit Ihren Mandanten, ob dieses Angebot sinnvoll ist bzw. besser suchnanny.de genutzt wird.
6. gutefrage.net: In dieser Community werden zu beinahe jedem Thema Fragen gestellt, unabhängig davon, ob es um Technik- oder Vertragsfragen geht. Hier hereinzuschauen empfiehlt sich, wenn man vermutet, dass sich der Schuldner bezüglich seiner Probleme äußert: „Muss ich einen Gerichtsvollzieher hereinlassen?“ oder „Wie verkaufe ich schnell Sachen vor der Pfändung?“ sind typische Fragen, die auf ein Community-Mitglied deuten, gegen das derzeit vollstreckt wird.
Vorteil: Nur sinnvoll, wenn die Frage tatsächlich Rückschluss auf einen bestimmten Schuldner zulässt (z.B.: „Habe gestern VB über 345 EUR bekommen. Will schnell noch meine Briefmarkensammlung abstoßen. Kennt jemand in Hamburg eine gute Adresse dafür?“) oder der Mandant weiß, dass der Schuldner hier schon einmal aktiv war. Nachteil: Im Rahmen von gezielten Recherchen sicher nicht die erste Wahl. Sie sollten diese Community nur ergänzend bei konkretem Verdacht nutzen und gegebenenfalls das Profil des Community-Mitglieds checken (dort stehen Vereinsmitgliedschaften, bisherige Antworten zu Fragen, Hobbys etc.). |
Nicht vergessen: Kombinieren Sie geeignete Suchoptionen und verwenden Sie neu gewonnene Erkenntnisse regelmäßig für neue Google-Abfragen. Mitunter reicht schon ein neues Wort oder ein neuer Ort, um ein zentrales neues Suchergebnis aufzuspüren, auf das der nächste Vollstreckungsauftrag gestützt werden kann.
Nutzen Sie dabei auch die umfassenden Hinweise für eine ergiebige Facebook-Recherche (VE 10, 111).
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