01.02.2004 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
So beantragen Sie eine korrekte Pfändung bei der Bundesagentur für Arbeit
| Bereits in "Vollstreckung effektiv" 03, 173, haben wir darüber berichtet, wie Sie sich als Gläubiger vor einer falschen Ermittlung des pfändbaren Betrags durch das Arbeitsamt schützen können. Insbesondere die bundeseinheitliche Berechnungsweise der Arbeitsämter auf Grund einer entsprechenden Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit führt zu einer Schädigung von Gläubigern. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig