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  • 06.10.2008 | Vollstreckungspraxis

    So pfänden Sie Autorenhonorare

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    In VE 08, 162, haben wir als Vollstreckungs-Tipp die Pfändung von
    Autorenhonoraren dargestellt. Im Folgenden geben wir Ihnen den hierzu notwendigen Antrag auf Erlass eines PfÜB an die Hand.  

    Musterformulierung: Pfändung von Autorenhonoraren

    An das AG – Vollstreckungsgericht – ...  

     

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses  

     

    Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung – an den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO – zu vermitteln. Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch Gerichtskostenmarken/Gerichtsgebührenstempler erfolgt.  

     

    Rechtsanwalt  

     

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss  

     

    In der Zwangsvollstreckungssache  

     

    des ... – Gläubigers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...  

    gegen  

    den ... – Schuldner –  

     

    hat der Gläubiger nach dem Urteil des LG ... vom ..., Az. ..., dessen Ausfertigung ich nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom ..., Az. ..., beifüge, vom Schuldner zu beanspruchen:  

     

    Hauptforderung entsprechend anliegender Aufstellung  

    ... EUR  

    ... Prozent Zinsen für die Hauptforderung seit dem ...  

    ... EUR  

    vorgerichtliche Mahnkosten  

    ... EUR  

    Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheids – festgesetzte Kosten –  

    ... EUR  

    ... Prozent Zinsen aus den festgesetzten Kosten seit dem ...  

    ... EUR  

    Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen  

    ... EUR  

    abzüglich der Zahlungen vom ... über  

    ./. ... EUR  

     

    ... EUR  

     

     

    0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG-VV aus dem Wert der
    Vollstreckungsforderung von ... EUR  

     

    ... EUR  

    Auslagenpauschale nach Nr. 7002 RVG-VV  

    ... EUR  

    19 Prozent Umsatzsteuer nach Nr. 7008 RVG-VV  

    ... EUR  

    Gerichtskosten für diesen Beschluss nach Nr. 2110 GKG-KV  

    15,00 EUR  

     

    ... EUR  

     

    hinsichtlich dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrags, sowie wegen der Zustellungskosten dieses Beschlusses, werden die folgenden angeblichen Ansprüche des Schuldners  

     

    gegen  

     

    Verwertungsgesellschaft WORT, rechtsfähiger Verein Kraft Verleihung,  

    vertr. d. Vorstand, Goethestraße 49, 80336 München – Drittschuldnerin –  

     

    • auf Auszahlung der ihm als Bezugberechtigter zustehenden Vergütungen aus seiner Tätigkeit als Autor und Übersetzer schöngeistiger und dramatischer Literatur,
    • Journalist, Autor und Übersetzer von Sachliteratur,
    • Autor und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur,
    • Verleger von schöngeistigen Werken und von Sachliteratur,
    • Bühnenverleger,
    • Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur

     

    gepfändet.  

     

    Dem Drittschuldner wird verboten, an den Schuldner zu leisten. Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Rechte einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Zugleich werden die gepfändeten Ansprüche und Rechte dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.  

     

    Rechtsanwalt  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 178 | ID 121952