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  • 01.07.2006 | Vollstreckungspraxis

    Titelumschreibung in Fällen der Umwandlung: Das ist zu beachten

    von VRiLG Uwe Gottwald, Koblenz

    Vielfach ist schnell darüber zu entscheiden, ob ein bestehender Titel nach § 727 ZPO umgeschrieben werden kann oder ggf. ein erneuter langwieriger und kostenbelastender Prozess angestrengt werden muss. Eine effektive Zwangsvollstreckung setzt deshalb Kenntnisse der Möglichkeiten der Titelumschreibung voraus (Mock, VE 02, 59 und 112). Der folgende Beitrag befasst sich mit der Titelumschreibung im Fall der Umwandlung.  

     

    Was ist eine Umwandlung?

    Die Umwandlung ist im Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt und klärt die Umwandlung von Rechtsträgern, die ihren Sitz im Inland (Deutschland) haben. Insbesondere Fusionen und Spaltung von Konzernen werden in rechtliche Rahmen gefasst. Es werden vor allem Kapitalgesellschaften erfasst.  

     

    Fälle der Umwandlung

    Das Umwandlungsrecht enthält eine Vielzahl von Umwandlungsfällen. Für den Gläubiger, der gegen eine Gesellschaft oder auch einen Einzelkaufmann einen Titel erworben hat, stellt sich dann im Rahmen einer Umwandlung dieser Gesellschaft bzw. des einzelkaufmännischen Betriebs die Frage, in welches Vermögen er unter welchen Voraussetzungen aus dem Titel vollstrecken kann. Nach § 1 Abs. 1 UmwG ist eine Umwandlung möglich durch  

    • Verschmelzung,
    • Spaltung,
    • Vermögensübertragung und
    • Formwechsel.

     

    Verschmelzung