02.12.2009 | Vollstreckungspraxis
Vorsicht: Kündigung von Rechtsschutzpolicen
Eine Rechtsschutzversicherung ist gerade in der Zwangsvollstreckung von großer Bedeutung. Vermieter sind z.B. angesichts der Kostenlast von möglichen Zwangsräumungen/Speditionskosten besonders betroffen, ebenso wie Arbeitnehmer, die bei hohen Streitwerten rückständige Löhne geltend machen. Was jedoch, wenn einem Gläubiger die Rechtsschutzpolice gekündigt wird, ohne dass er einen nachvollziehbaren Grund erfährt? Mit folgenden Informationen können Sie bei betroffenen Mandanten punkten.
1993 hat die Versicherungswirtschaft ein „Hinweis- und Informationssystem“ (HIS) eingeführt, in dem sie Hinweise über auffällige Kunden sammelt. Das Problem: In dieser Datenbank eingetragene Versicherungsnehmer können als Risikofall eingestuft werden, ggf. werden Abschlüsse neuer Policen verweigert. Seit April 2009 wird Betroffenen Einblick in diese „schwarze Liste“ gewährt, die etwa 9,5 Mio. Einträge enthält. Sie erfahren, ob Einträge vorliegen und welche Versicherungen diese eingespeist haben.
Hier bietet sich die Chance für einen besonderen Service: Geben Sie Ihren Mandanten in solchen Fällen das folgende Musteranschreiben an die Hand. So lässt sich erfahren, aufgrund welcher Daten ein Versicherer möglicherweise die Kündigung ausgesprochen hat. Missverständnisse lassen sich ggf. aufklären, wenn man weiß, warum eine Versicherung gekündigt hat. Ihr Mandant kann so ggf. den Versicherungsschutz aufrechterhalten.
Musterformulierung: Schreiben an den GDV |
An den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. - Hinweis- und Informationssystem - Wilhelmstr. 43 / 43 G 10117 Berlin
Statusmeldung / Auskunft aus HIS-Datei
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir einen vollständigen Auszug aus dem HIS (Hinweis- und Informationssystem) zu übersenden. Insbesondere sind mir sämtliche Einträge offenzulegen, die meine Rechtsschutzversicherung bei der ... betreffen (Leistungsfälle, gemeldete Schadensfälle und sonstige in Betracht kommende eingetragene Hinweise). Eine Kopie der Vor- und Rückseite meines aktuellen/gültigen Personalausweises füge ich bei. Bitte stellen Sie mir die entsprechenden Unterlagen nicht auf elektronischem Wege sondern schriftlich via Brief zu.
Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift) |
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