01.01.2000 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Wie Sie Lohnbestandteile und Forderungen effektiver pfänden können
| Viele Gläubiger verlassen sich ohne weitere Nachprüfung auf die Richtigkeit der vom Arbeitgeber als Drittschuldner überwiesenen Lohnanteile. Doch durch diese Nachlässigkeit wird allzu leichtfertig Geld verschenkt - vor allem, wenn Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgezahlt worden ist. Solche Leistungen sind nämlich teilweise - verschärft - pfändbar und werden vom Drittschuldner oft nicht angegeben. Im folgenden Beitrag wird erläutert, wie Sie Forderungs- und insbesondere Lohnpfändungen effektiver gestalten können. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig