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  • 15.04.2010 | Vollstreckungstaktik

    So vollstrecken Sie titulierte rückständige Hausgeldforderungen gegen neue Eigentümer

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Der Wohnungseigentümergemeinschaft stehen gegen den Voreigentümer S. Hausgeldforderungen i.H.v. insgesamt 2.500 EUR zu. Diese untergliederten sich in Hausgeldforderungen für das Jahr 2009 i.H.v. insgesamt 1.500 EUR, sowie in Hausgeldforderungen für das Jahr 2010 i.H.v. insgesamt 1.000 EUR. Hinsichtlich der Hausgeldforderungen für das Jahr 2009 i.H.v. 1.500 EUR besteht ein Vollstreckungstitel.  

     

    Der Leser fragt, ob die Eigentümergemeinschaft nun die gegen den Voreigentümer als Schuldner titulierten rückständigen Hausgeldforderungen von 1.500 EUR auch gegen den neuen Eigentümer vollstrecken kann.  

     

    Hausgelder nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG begründen dingliche Haftung

    Seit der Novellierung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG zum 1.7.08 steht der Eigentümergemeinschaft ein dingliches Befriedigungsrecht zu.