15.04.2010 | Vollstreckungstaktik
So vollstrecken Sie titulierte rückständige Hausgeldforderungen gegen neue Eigentümer
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Der Wohnungseigentümergemeinschaft stehen gegen den Voreigentümer S. Hausgeldforderungen i.H.v. insgesamt 2.500 EUR zu. Diese untergliederten sich in Hausgeldforderungen für das Jahr 2009 i.H.v. insgesamt 1.500 EUR, sowie in Hausgeldforderungen für das Jahr 2010 i.H.v. insgesamt 1.000 EUR. Hinsichtlich der Hausgeldforderungen für das Jahr 2009 i.H.v. 1.500 EUR besteht ein Vollstreckungstitel.
Der Leser fragt, ob die Eigentümergemeinschaft nun die gegen den Voreigentümer als Schuldner titulierten rückständigen Hausgeldforderungen von 1.500 EUR auch gegen den neuen Eigentümer vollstrecken kann.
Hausgelder nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG begründen dingliche Haftung
Seit der Novellierung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG zum 1.7.08 steht der Eigentümergemeinschaft ein dingliches Befriedigungsrecht zu.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig