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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Vollstreckungstipp

    Pfändung wertvoller Tiere im häuslichen Bereich des Schuldners

    | Nach § 811c Abs. 1 ZPO gilt ein Tier, das im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten wird, grundsätzlich als unpfändbar. Das bedeutet aber nicht, dass jedes Tier im häuslichen Bereich des Schuldners unpfändbar ist. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen die Ausnahmen. |