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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Von Lesern für Leser

    Wohngeldpfändung setzt sich durch

    | In „Vollstreckung effektiv“ 6/00, 72, hatten wir Ihnen erläutert, dass Wohngeld wie Arbeitseinkommen gepfändet werden und mit anderen Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe etc., zusammengerechnet werden kann. Dieser Ansicht hat sich nunmehr auch das LG Mainz durch Beschluss vom 2.5.01, Az: 8 T 306/99, n.v., unter Berufung auf die in „Vollstreckung effektiv“ dargelegten Gründe angeschlossen. Dies teilte uns soeben Frau Vorsitzende Richterin am LG Woog, Mainz, mit. |