01.07.2004 · Fachbeitrag · Zwangsverwaltung
Risiko Verkehrssicherungspflichten: Zwangsverwalter haftet wie ein Eigentümer
| Die Rechte und Pflichten des Zwangsverwalters sind umfassend. Seine Haftungsrisiken wachsen stetig. In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Hamm ein Weiteres hinzugefügt: Den Zwangsverwalter eines Hausgrundstücks treffen danach gemäß § 152, § 148 Abs. 2 ZVG die gleichen Verkehrssicherungspflichten wie den Hauseigentümer (OLG Hamm 15.1.04, 6 W 69/03, OLGR 04, 157, Abruf-Nr. 041606). |
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