· Nachricht · Fehlervermeidung
Rückzahlungsansprüche bei zweifelhaften Forderungen
Im Falle zweifelhafter Forderungen entspricht es regelmäßig nicht dem Interesse des Betroffenen, behaupteten Rückzahlungsansprüchen Folge zu leisten ( BGH 9.1.13, XII ZB 334/12, Abruf-Nr. 130490 ).
Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine mögliche Rechtsverfolgung nach den im Genehmigungsverfahren getroffenen Feststellungen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und deshalb auch nicht mit einem entsprechenden Prozess zu rechnen ist.
Quelle: ID 38605260