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  • · Nachricht · Fehlervermeidung

    Vorsicht bei der Titulierung von Zug-um-Zug-Urteilen

    | Das AG Steinfurt hat entschieden, dass ein Urteilstenor, nach dem ein „Fahrzeugmodell der oberen Mittelklasse“ als Gegenleistung zur Verfügung zu stellen ist, nicht vollstreckbar ist (AG Steinfurt 21.2.13, 18 M 300/13). |

     

    Dies hat das LG Münster bestätigt (1.3.13, 5 T 111/13). Begründung u.a.: Der oben genannte Begriff ist zu unbestimmt.

    Quelle: ID 42591592