10.05.2016 · Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung
Mit einem Titel aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung können Sie Kindergeld nicht pfänden
| Ansprüche auf Zahlung von Kindergeld können nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird. Der BGH hat daher jetzt entschieden: Selbst aus einem Titel über einen Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung können diese Ansprüche nicht gepfändet werden. |
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