· Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung
Vorsicht bei Familienstreitsachen
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Bei der Forderungsvollstreckung ist es oft problematisch, Titel nach dem FamFG zu vollstrecken. Vor allem bei sog. Familienstreitsachen ist vielen unklar, wie eine vorläufige Vollstreckbarkeit zu erreichen ist. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie Regress vermeiden. |
1. Das sind Familiensachen
Familienstreitsachen im Sinne des § 112 FamFG sind:
- Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG,
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