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  • · Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung

    Vorsicht bei Familienstreitsachen

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Bei der Forderungsvollstreckung ist es oft problematisch, Titel nach dem FamFG zu vollstrecken. Vor allem bei sog. Familienstreitsachen ist vielen unklar, wie eine vorläufige Vollstreckbarkeit zu erreichen ist. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie Regress vermeiden. |

     

    1. Das sind Familiensachen

    Familienstreitsachen im Sinne des § 112 FamFG sind:

     

    • Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG,