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  • · Nachricht · Regress

    BGH ausnahmsweise weniger streng

    | Die BGH-Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist durch große Strenge gekennzeichnet. So fällt es sofort auf, wenn der BGH einmal anwaltsfreundlich entscheidet - so wie jetzt. |

     

    Der BGH: Besteht die allgemeine Kanzleianweisung, nach der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu prüfen, ob die Übermittlung vollständig und an den richtigen Empfänger erfolgt ist, und die Frist im Fristenkalender erst anschließend zu streichen, muss das Sendeprotokoll bei der allabendlichen Erledigungskontrolle nicht - erneut - inhaltlich überprüft werden (23.2.16, II ZB 9/15, Abruf-Nr. 184950).

    Quelle: ID 44019522