· Fachbeitrag · Vermögensauskunft
So werten Sie das Vermögensverzeichnis analytisch und sachgerecht aus
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Die Auswertung des Vermögensverzeichnisses endet oft mit der Einleitung der üblichen Vollstreckungsmaßnahmen, z.B. Lohn- oder Kontenpfändung. Gläubiger haben damit zunächst ihr „Soll erfüllt“, jedoch ist ein Realisierungserfolg im Rahmen der Standardvollstreckung eher zweifelhaft und das Ergebnis oft frustrierend. VE zeigt daher in einer mit dieser Ausgabe beginnenden Beitragsreihe, wie Gläubiger die im Vermögensverzeichnis gelieferten Daten und Informationen gezielt für Vollstreckungszwecke verwenden können. |
1. Grundsatz: Verwendung des Vermögensverzeichnisses
Hat der Schuldner die Vermögensauskunft abgegeben, beginnt für Gläubiger(-vertreter) die Auswertung des Inhalts. Anhand des Vermögensverzeichnisses können sie prüfen bzw. entscheiden,
- ob, und wenn ja, und welche weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgreich sein können,
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