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  • · Nachricht · Vollstreckungspraxis

    Mobiliar-Zwangsvollstreckung: Keine Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Ist der Gegner nicht anwaltlich vertreten, kommt die Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Mobiliarzwangsvollstreckung nicht in Betracht.

     

    Die Entscheidung betraf einen Fall, in der der Gegner nicht anwaltlich vertreten war. Das LG befürchtete vorliegend aufgrund von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache nicht, die Partei werde nicht in der Lage sein, ihre Rechte sachgemäß wahrzunehmen und die notwendigen Maßnahmen schriftlich oder mündlich zu veranlassen (Argument aus BGH 18.7.03, IXa ZB 124/03). Die Entscheidung arbeitet die betreffende Kasuistik gründlich auf (DVGZ 12, 35).

    Quelle: ID 32257510