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  • 22.02.2013 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Jetzt wird es ernst: Neue verbindliche Vollstreckungsformulare

    | Nicht vergessen: Seit dem 1.3.13 müssen die in der Zwangsvollstreckungsformularverordnung aufgeführten Formulare für die Forderungspfändung und für den Antrag auf Erlass einer richterliche Durchsuchungsanordnung benutzt werden (ZVFV, BGBl. I S. 1822). |