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  • 25.02.2022 · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Unterhaltsforderungen: Wenn Insolvenz auf Pfändung trifft ...

    | Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Das Familiengericht hatte Schuldner S. verurteilt, monatlichen Ehegattenunterhalt von 500 EUR an seine geschiedene Ehefrau E. zu zahlen. E. pfändete am 1.7.21 (§ 829 Abs. 3 ZPO) wegen Unterhaltsrückständen von 2.000 EUR (= Oktober 20 bis Januar 21) und wegen laufender Unterhaltsansprüche in das Arbeitseinkommen des S. gemäß § 850d ZPO. S. verdient monatlich 2.000 EUR netto. Das Vollstreckungsgericht setzte den notwendigen Selbstbehalt des S. auf 900 EUR monatlich fest. S. stellte am 13.10.21 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Verfahren wurde am 17.1.22 eröffnet. Kann E. jetzt Zahlungen aufgrund des Pfandrechts beanspruchen oder macht das Insolvenzverfahren ihr einen Strich durch die Rechnung? |