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  • · Nachricht · Insolvenz

    Bewusste Erfüllung einer nicht bestehenden Forderung

    | Der Insolvenzverwalter kann die Auszahlung eines gesellschaftsrechtlichen Scheinauseinandersetzungsguthaben als unentgeltliche Leistung anfechten, wenn tatsächlich keine Erträge erwirtschaftet worden sind, sondern die Auszahlung aus einer im Schneeballsystem gewonnenen Einlage ermöglicht wird. Das gilt auch für eine Gewinnvorauszahlung ( BGH 18.7.13, IX ZR 198/10, Abruf-Nr. 132519 ). |

     

    Die bewusste Erfüllung einer nicht bestehenden Forderung ist unentgeltlich, auch wenn der Leistungsempfänger irrtümlich vom Bestehen der Forderung ausgegangen ist (Anschluss an BGHZ 179, 137 Rn. 6).

    Quelle: ID 42259560