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  • · Fachbeitrag · Insolvenz

    Dauerproblematik: Verschärfte Pfändung aus Insolvenztabelle

    | Bereits in VE 17, 130 , haben wir darüber berichtet, dass Gläubiger im Rahmen eines in die Insolvenztabelle eingetragenen Deliktsanspruchs nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines vollstreckbaren Tabellenauszugs gemäß § 201 Abs. 2 InsO eine bevorrechtigte Lohnpfändung nach § 850f Abs. 2 ZPO beantragen können. Dieser Ansicht hat sich das LG Koblenz in einem aktuellen Beschluss nicht angeschlossen. |

     

    Das LG hat den Gläubiger auf eine Feststellungklage verwiesen (6.11.17, 2 T 723/17, Abruf-Nr. 197830).

     

    MERKE | Das Beschwerdegericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen. Der Gläubiger hat diese erhoben, sodass in naher Zukunft dieser in der Praxis ständig vorkommende Streitpunkt erledigt sein dürfte. VE wird hierüber berichten.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2018 | Seite 2 | ID 45017651