Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Insolvenz

    Keine Pflicht zur Eingehung eines abhängigen Dienstverhältnisses

    | Der eine Restschuldbefreiung anstrebende Schuldner ist bei mangelndem wirtschaftlichem Erfolg seiner freigegebenen selbstständigen Tätigkeit vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht verpflichtet, ein abhängiges Dienstverhältnis einzugehen ( BGH 13.6.13, IX ZB 38/10, Abruf-Nr. 132520 ). |

     

    Der Schuldner muss umfassend über seine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit Auskunft geben, wenn er geltend macht, im Hinblick auf mangelnde Erträge keine oder wesentlich niedrigere Beträge, wie nach dem fiktiven Maßstab des § 295 Abs. 2 InsO geboten ist, an die Insolvenzmasse abführen zu können.

    Quelle: ID 42259600