· Nachricht · Insolvenz
Klage des Schuldners gegen zu hohe Bewertung der Naturalleistung
| Mit Beschluss vom 13.12.12 (IX ZB 7/12, Abruf-Nr. 130151 ) hat der BGH festgestellt: Hat der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Geld- und Naturalleistungen zusammengerechnet, kann der Schuldner eine niedrigere Bewertung der Naturalleistungen nur im Wege der Klage vor dem Prozessgericht erreichen. |
Achtung: Ein beim Insolvenzgericht eingereichter Festsetzungsantrag gegen den Treuhänder ist unzulässig.
Quelle: ID 37620890