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  • · Nachricht · Insolvenz

    Maßgeblicher Kontostand für Darlehensrückführung nach Anfechtung

    | Wird die Genehmigung einer Lastschrift verweigert, hat die Zahlstelle die Belastungsbuchung zum Datum der Belastung zu berichtigen ( 26.6.14, IX ZR 130/13, Abruf-Nr. 142226 ). |

     

    Der Umfang einer Darlehensrückführung ist bei einer Anfechtung auf der Grundlage des berichtigten Kontostandes zu ermitteln.

    Quelle: ID 42910326