· Nachricht · Insolvenz
Maßgeblicher Kontostand für Darlehensrückführung nach Anfechtung
| Wird die Genehmigung einer Lastschrift verweigert, hat die Zahlstelle die Belastungsbuchung zum Datum der Belastung zu berichtigen ( 26.6.14, IX ZR 130/13, Abruf-Nr. 142226 ). |
Der Umfang einer Darlehensrückführung ist bei einer Anfechtung auf der Grundlage des berichtigten Kontostandes zu ermitteln.
Quelle: ID 42910326