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  • · Nachricht · Insolvenz

    Verfügungsbefugnis über Arbeitsverhältnisse

    | Mit der Freigabe des Insolvenzverwalters gemäß § 35 Abs. 2 InsO geht die Verfügungsbefugnis über die Arbeitsverhältnisse mit sofortiger Wirkung wieder auf den Schuldner über. |

     

    Diese Entscheidung des LAG Niedersachsen (14.12.11, 2 Sa 97/11, Abruf-Nr. 121799) hat eine wichtige Folge: Der Insolvenzverwalter ist für eine Kündigungsschutzklage nach Abgabe der Freigabeerklärung nicht mehr passivlegitimiert.

    Quelle: ID 34787510