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Verfügungsbefugnis über Arbeitsverhältnisse
| Mit der Freigabe des Insolvenzverwalters gemäß § 35 Abs. 2 InsO geht die Verfügungsbefugnis über die Arbeitsverhältnisse mit sofortiger Wirkung wieder auf den Schuldner über. |
Diese Entscheidung des LAG Niedersachsen (14.12.11, 2 Sa 97/11, Abruf-Nr. 121799) hat eine wichtige Folge: Der Insolvenzverwalter ist für eine Kündigungsschutzklage nach Abgabe der Freigabeerklärung nicht mehr passivlegitimiert.
Quelle: ID 34787510