· Fachbeitrag · Insolvenzverwalter
Kostenbeitrag: Das müssen Absonderungsberechtigte beachten
| Absonderungsberechtigte Gläubiger, also solche, die z. B. wegen eines insolvenzfesten Pfandrechts (vgl. § 50 Abs. 1 InsO) vorzugsweise aus dem (Pfand-)Gegenstand zu befriedigen sind, sind nahezu in jedem Insolvenzverfahren anzutreffen. Zulasten des Gläubigers fallen dafür Kosten an, die vor Auskehr des Erlöses an die Insolvenzmasse zu zahlen sind. Betroffene (Absonderungs-)Gläubiger sollten daher wissen, wann und in welcher Höhe Kosten anfallen, denn der Kostenbeitrag schmälert letztlich die Gläubigerbefriedigung. Der BGH hat jetzt Grundsätzliches hierzu geklärt. |
Relevanz der Entscheidung
Der BGH hat insbesondere zu den Voraussetzungen des Kostenbeitrags und dem Verzug mit der Erlösauskehr Klartext gesprochen:
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