· Fachbeitrag · Lohnpfändung
Lohnpfändung trifft auf Insolvenz: Was passiert mit dem Pfandrecht?
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Oft treffen Lohnpfändungen und Insolvenzverfahren aufeinander. Regelmäßig sind hierbei die Beteiligten, insbesondere Gläubiger und Drittschuldner (Arbeitgeber), überfordert. Aber auch manche Insolvenzverwalter und Gerichte kommen immer wieder durcheinander. Der folgende Beitrag klärt darüber auf, was mit dem Pfandrecht in welchem Verfahrensstadium geschieht. |
1. Prüfung: In welchem Stadium befindet sich die Pfändung?
Um letztlich als Gläubiger über seine Rechte Bescheid zu wissen, muss man zunächst das jeweilige Verfahrensstadium der ausgebrachten Lohnpfändung betrachten. Insofern kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:
- Gläubiger ist einfacher Insolvenzgläubiger und pfändet außerhalb der Krise (s.u., 3.),
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