· Fachbeitrag · Ratenzahlung
Ratenzahlungsvereinbarungen nach Zahlungsstockungen sind anfechtbar
| Der BGH musste über einen häufig vorkommenden Fall entscheiden: Der Gläubiger musste den Schuldner mehrmals vergeblich auffordern, zu zahlen. Erst dann konnte er mit ihm über ein zwischengeschaltetes Inkassounternehmen vereinbaren, dass der Schuldner Raten zahlt. Als der Schuldner schließlich insolvent wurde, stellte sich die Frage, ob der Insolvenzverwalter die Ratenzahlungsvereinbarung anfechten konnte. |
Das bejahte der BGH. Er sah hierin keine Ratenzahlungsvereinbarung, die sich im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs halte, und deshalb kein Indiz für eine Zahlungseinstellung darstelle (BGH 24.9.15, IX ZR 308/14, Abruf-Nr. 180287). Insofern konnte der Insolvenzverwalter sie anfechten.
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