· Fachbeitrag · Wohnraummiete
Vermieter in der Insolvenz des Mieters beraten
von RA, FAArbR, Immobilienfachwirt, Zwangsverwalter Kai Dumslaff, Koblenz
| Die Anzahl der Insolvenzen steigt kontinuierlich. Oft sind Mieter von Wohnraum betroffen. Hier heißt es für Vermieter, etwaigen wirtschaftlichen Verlusten vorzubauen. Ein Beratungsansatz, den Rechtsanwälte aktiv angehen sollten. |
1. Abschnitte des Insolvenzverfahrens aus Vermietersicht
Die Eröffnung des Verfahrens dient der Prüfung. ob eine kostendeckende Insolvenzmasse vorhanden ist. Bis zur Entscheidung über die Eröffnung oder Abweisung des Insolvenzantrags soll diese vor Zugriffen der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung gesichert werden. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist dem Insolvenzverfahren nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses vorbehalten.
Bereits in diesem Stadium sind Vermieter betroffen: Denn § 112 InsO beinhaltet eine Kündigungssperre. Der Vermieter darf nach dem Insolvenzantrag den Mietvertrag nicht mehr wegen eines Zahlungsverzugs kündigen, der aus der Zeit vor dem (Insolvenz-)Antrag stammt. Ebenso gesperrt sind Kündigungen wegen Vermögensverschlechterung auf Mieterseite.
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