· Fachbeitrag · Kosten und Gebühren
Erstattung von Vollstreckungskosten bei vorläufig vollstreckbarem Urteil
| Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil sind nicht erstattungsfähig, soweit der Verurteilung durch das Rechtsmittelgericht die materiell-rechtliche Grundlage entzogen wird ( BGH 7.9.11, VIII ZB 27/09, Abruf-Nr. 113500). |
Die Entscheidung ist für Gläubiger eines noch nicht rechtskräftigen Titels, die hieraus die Zwangsvollstreckung betreiben, gefährlich. Sie kann dazu führen, dass sie auf den aus diesem Titel aufgewendeten Vollstreckungskosten sitzen bleiben.
Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 201 | ID 30153460