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  • · Nachricht · Kosten und Gebühren

    Zustellung einer Eintragungsanordnung

    | Das AG Stuttgart hat am 26.1.15 (9 M 56571/14) entschieden: Da eine Zustellung von Amts wegen vorliegt, entstehen für eine Zustellung der Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis keine Kosten. |

     

    Das AG weiter: Es handelt sich bei der Übergabe des Haftbefehls zur Verhaftung des Schuldners zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft nicht um eine Zustellung im Parteibetrieb.

    Quelle: ID 43265806