· Nachricht · Kosten und Gebühren
Zustellung einer Eintragungsanordnung
| Das AG Stuttgart hat am 26.1.15 (9 M 56571/14) entschieden: Da eine Zustellung von Amts wegen vorliegt, entstehen für eine Zustellung der Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis keine Kosten. |
Das AG weiter: Es handelt sich bei der Übergabe des Haftbefehls zur Verhaftung des Schuldners zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft nicht um eine Zustellung im Parteibetrieb.
Quelle: ID 43265806