· Fachbeitrag · Prozesskostenhilfe
PKH in der Zwangsvollstreckung: Das müssen Sie wissen
von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A., Leipzig
| Auch für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt werden, die Gläubiger von den Kosten des Verfahrens entlastet. In der Praxis stellen die Antragstellung, die begründete Notwendigkeit anwaltlicher Beiordnung oder das Nachprüfungsverfahren unterschiedliche Hürden dar. Ergänzt um wichtige, aktuelle Rechtsprechung gibt Ihnen dieser Beitrag Argumentationshilfen, die Bewilligung von PKH zu erreichen, und zeigt, wie Sie typische Fehler vermeiden. |
1. Hauptproblem: Ist anwaltliche Hilfe notwendig?
Sachbearbeiter in der Zwangsvollstreckung kämpfen mit einem zentralen Problem: Nach überwiegender Auffassung ist für einfach gelagerte Maßnahmen keine anwaltliche Hilfe erforderlich - und damit auch keine PKH.
Resultat: Das Gericht muss überzeugt werden, warum eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme nicht vom Antragsteller allein, sondern nur mit anwaltlicher Hilfe eingeleitet werden kann.
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