· Fachbeitrag · Schuldnerverzeichnis
Verfahren auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis: Das sind die Kosten
| Es kommt häufig vor, dass sich der Schuldner nach dem Eintrag durch den Gerichtsvollzieher beim zentralen Vollstreckungsgericht (§ 882d Abs. 1 S. 4 ZPO) beim Gläubiger meldet und die gesamte Vollstreckungsforderung zahlt. Der Schuldner beantragt dann beim zentralen Vollstreckungsgericht die vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis (§ 882e Abs. 3 ZPO). Es stellt sich die Frage, welche Kosten hierfür anfallen. |
1. Gründe für eine vorzeitige Löschung
Nach § 882e Abs. 3 ZPO wird eine Eintragung auf Anordnung des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h Abs. 1 ZPO in folgenden Fällen gelöscht:
- Der Schuldner hat die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen (Nr. 1),
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