· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Herausgabe von Leistungsbescheiden durch die Krankenkasse
| Der folgende Fall einer Leserin zeigt ein typisches Problem aus dem Bereich der Pfändung von Arbeitseinkommen bzw. Krankengeld. |
1. Ein typischer Praxisfall
Wegen Unterhaltsansprüchen hat der Gläubiger G. die Ansprüche des Schuldners S. gegen dessen Arbeitgeber (Zustellung des PfÜB am 16.7.12) und die Krankenkasse (Zustellung des PfÜB am 6.9.12) wirksam gemäß § 850d ZPO gepfändet. Das Gericht setzte den pfändungsfreien Betrag auf 900 EUR fest. Dem S. wurde seitens des Arbeitgebers zum 12.12.13 gekündigt. Das Nettogehalt in Höhe von 740 EUR wurde an den S. ausgezahlt. Auf Nachfrage des G. bei der Krankenkasse teilte diese mit, dass S. vom 13.12.13 bis einschließlich 7.1.14 Krankengeld bezogen hat. Die Höhe des Bezugs wurde G. aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt.
Da das monatliche Nettoeinkommen des S. stets zwischen 1.700 EUR und 1.800 EUR schwankte, geht G. davon aus, dass S. im Dezember 2013 Bezüge von Arbeitseinkommen und Krankengeld von insgesamt mehr als 900 EUR hatte. Es stellt sich die Frage, ob die Krankenkasse oder auch der Arbeitgeber gegebenenfalls anteilig einen pfändbaren Betrag an G. auszahlen müssen.
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