24.11.2021 · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch
Drittschuldner verlangt Geldempfangsvollmacht: Zu Recht?
| Ein Leser schilderte der Redaktion, dass die drittschuldnerische Bank nach Abgabe der Drittschuldnererklärung eine Geldempfangsvollmacht vom Gläubiger im Original forderte. Die Drittschuldnerin rechtfertigte dies damit, dass im Rahmen der Gerichtsvollziehervollstreckung eine Geldempfangsvollmacht gefordert wird. Der Gläubiger widersprach dem, da auf dem erlassenen PfÜB bereits Bankverbindung und Aktenbezeichnung des Gläubigervertreters hinterlegt sind. Zu Recht? |
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