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  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Arme Studentin

    | Den aktuellen Fall dieser Ausgabe schickte uns Rechtsfachwirtin Christina Meyer, Frankfurt. Er zeigt eine Schuldnerin, die sich künftig, sollte sie je wieder in die Situation einer eidesstattlichen Versicherung bzw. Vermögens-auskunft kommen, genau überlegen wird, ob sie Angaben verschweigt. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Arme Studentin

    Die Kanzlei unserer Leserin wurde von der Gläubigerin G. beauftragt, bei der Schuldnerin S. eine Forderung von 7.000 EUR zzgl. Zinsen und Kosten einzuziehen. Die Forderung konnte im Mahnverfahren problemlos tituliert werden. Nachdem die Sachpfändung erfolglos verlaufen ist, wurde der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gestellt.

     

    Die S. gab darin an, keinerlei Einkommen zu beziehen, da sie Studentin sei. Ein Konto hätte sie auch nicht. Weiteres Vermögen auf das im Wege der Vollstreckung zugegriffen werden konnte, war nicht vorhanden.

     

    Unserer Leserin kam das alles etwas „spanisch“ vor. Also schaute sie mithilfe von Google Earth die Wohnumgebung der S. genauer an. Das Haus, in dem sie angab zu wohnen, steht an einer Umgehungsstraße und weit und breit gibt es keine Nachbarn. Unsere Leserin zog daraus die Schlussfolgerung, dass dort - so weit „ab von Schuss“ - niemand zur Miete wohnen könne.

     

    Auf ihre Nachfrage beim zuständigen Katasteramt wurde ihr die entsprechende Grundbuchblatt Nummer mitgeteilt. Aus dem Grundbuchauszug ergab sich, dass die S. ½ Eigentümerin der Immobilie ist. Unsere Leserin stellte sodann eine Strafanzeige wegen falscher Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Parallel dazu ließ sie die Forderung im Grundbuch durch eine Zwangssicherungshypothek sichern und beantragte die erneute Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

     

    Nach Eintragung der Zwangssicherungshypothek forderte unsere Leserin die S. unter Androhung der Zwangsversteigerung auf, einen angemessenen Vorschlag zur Rückführung der Forderung zu machen. Mithilfe von Verwandten der S. konnte dann Ratenzahlungsvereinbarung über 500 EUR monatlich geschlossen werden. Von der Staatsanwaltschaft wurde die S. zusätzlich zu einer Geldstrafe wegen falscher Abgabe der eidesstattlichen Versicherung von 25 Tagessätzen zu 20 EUR verurteilt.

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 128 | ID 42728098