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  • · Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Unsere Leserin, Sachbearbeiterin im Forderungsmanagement, Martina Burgsmüller, Dortmund, erfuhr im Urlaub die entscheidenden Details über den Schuldner. Dies führte letztlich dazu, dass der Schuldner die Forderung ausglich. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Die lohnenswerte Klatschzeitschrift

    Der Schuldner S. unserer Leserin hatte es geschafft, geschlagene sieben Jahre beim Einwohnermeldeamt „unbekannt abgemeldet“ zu sein. Jedes Jahr fragte unsere Leserin dort erneut an - stets ohne Erfolg. S. blieb verschwunden. Die Forderung gegen ihn belief sich immerhin auf rund 5.000 EUR einschließlich Kosten und Zinsen.

     

    Nach einem anstrengenden Arbeitsjahr beschloss unsere Leserin, sich zu erholen. Sie wollte zu einem sonnigen Reiseziel fliegen. Sie freute sich darauf, zu entspannen. Am Flughafen besorgte sie sich daher noch schnell eine Klatschzeitschrift und schon saß sie im Flieger und war ganz auf Urlaub eingestimmt.

     

    Kaum hatte sie jedoch die erste Seite des Magazins aufgeschlagen, war sie wie elektrisiert: Ein Bericht über S. war dort an herausgehobener Stelle zu lesen! S. sei ein arbeitsloser Schauspieler, der zwar zurzeit bei seinem Freund F., ebenfalls Schauspieler, wohne. Er müsse nun dort aber ausziehen, da sich F. in eine neue Frau verliebt habe, die E. E. ziehe jetzt bei F. ein. Da bleibe kein Platz mehr für S. Da das Alter des S. angegeben war und auch sein - ungewöhnlicher - Name ausgeschrieben zu lesen war, blieben keine Zweifel mehr. Unsere Leserin hatte den S. aufgestöbert.

     

    Unmittelbar nachdem sie zurückgekehrt war, schrieb unsere Leserin das Einwohnermeldeamt an. Sie fügte den Magazinausschnitt bei. Sie bat zu überprüfen und mitzuteilen, warum sie trotz jahrelanger Anfragen keine positive Nachricht erhalten habe, obwohl der S. offensichtlich in der schönsten Gegend der Stadt wohne. Es dauerte nicht lange, da erhielt unserer Leserin die neue Anschrift des S. Nach sieben Jahren konnte sie S. nun direkt kontaktieren. Sie setzte ihm eine Zahlungsfrist. Kaum zu glauben: Kurze Zeit später rief S. unsere Leserin an. Er erinnerte sich noch an die Forderung. Er bedauerte es, nicht gezahlt und unserer Leserin so viel Arbeit verursacht zu haben. Er hätte einfach zu viel arbeiten müssen. S. überwies zügig das Geld. Der Fall war abgeschlossen.

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen.

     

    Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2015 | Seite 166 | ID 43518462