· Fachbeitrag · Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungs-Tipps des Monats
| „Augen auf bei der Mandatsannahme!“ - so könnte man den Fall, den uns unsere Leserin, Rechtsanwaltsfachangestellte Aneka K. aus Bayreuth, eingesandt hat, beschreiben. |
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Jeder kennt sie, die wehleidigen Vollstreckungsakten, in denen einfach nichts zu holen ist, die Schuldner eine Unterhaltspflicht nach der nächsten produzieren, die Vermögensauskunft regelmäßig abgeben und lediglich ALG II beziehen. Um eine solche Schuldnerin handelte es sich bei S. Hinzu kam: Sie stand unter Betreuung, da sie ihre finanziellen Verhältnisse nicht unter Kontrolle hatte.
Doch es gibt im Vollstreckungsalltag auch gute Tage: An einem solchen kam S. mit ihrem Lebensgefährten Z. in die Kanzlei unserer Leserin, die sie beauftragen wollten, Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend zu machen. Da die Kanzlei ja gegen S. als Gegnerin vorging, plauderte man zwar ein wenig, das Mandat konnte die Kanzlei aber nicht annehmen. S. suchte sich einen anderen Anwalt. Unsere Leserin pfändete dann den Anspruch auf Auszahlung von Schadenersatz- und Schmerzensgeld der S. gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung aus dem o.g. Verkehrsunfall. Zwar gab es ein, zwei böse Anrufe der S. Unsere Leserin freut sich aber nun umso mehr, dass die Forderung inzwischen beglichen ist. |
Der Tipp unseres Lesers Thomas Schneider, Essen, weist in eine ganz andere Richtung. Hier geht es um Bonuszahlungen.
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Erfolgsabhängige Entgeltbestandteile legte Arbeitgeber A. - wie dies häufig der Fall ist - erst nach dem Jahresabschluss fest. Die Auszahlung erfolgte im folgenden Geschäftsjahr nach drei bis sechs Monaten. Bei Schuldner S. war es so, dass das Geschäftsjahr am 30.9.13 endete, der S. am 31.12.13 aus dem Unternehmen des A. ausschied und der anteilige Erfolgsanteil erst nach dem 30.9.14 ermittelt wurde. Die Auszahlung wird erst also im Januar 2015 erfolgen. Die Erfahrung unseres Lesers lehrt: Noch längere Wartezeiten können sich bei Verkaufsmitarbeitern ergeben, die eine erfolgsabhängige Provision erhalten. Diese wird häufig erst mit Zahlungseingang des Kunden fällig. Zahlungsprobleme oder Rechtsstreitigkeit können die Auszahlung jahrelang verzögern.
Unser Leser empfiehlt: Fragen Sie beim (vorherigen) Arbeitgeber Ihrer Schuldner nach, ob entsprechende Modelle zur Anwendung gelangten und noch künftiges Einkommen zu erwarten ist. |
Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.