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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungs-Praxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Im Fall unserer Leserin Angela Weiß, Neustadt, war der Schuldner zunächst untergetaucht. Doch unsere Leserin hatte zwei Ansatzpunkte, trotzdem erfolgreich ihre Forderung beizutreiben: die Eltern des Schuldners und Facebook. Beide Strategien führten zum Erfolg. |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: Italienischer Papa und Trendfriseur

    Die Forderungen unserer Leserin gegenüber dem italienischen Schuldners S. betrugen zwar nur ca. 500 EUR. Dennoch konnte sie nicht auf eine Vollstreckung verzichten. Das Problem: Der S. war laut Gerichtsvollzieherprotokoll untergetaucht. Unsere Leserin konnte seine Adresse nicht auf den üblichen Wegen ermitteln.

    Da hatte unsere Leserin eine Idee: Was, wenn der S. bei seinen Eltern untergekommen war? Unsere Leserin vermutet aufgrund der Gesamtumstände, dass dann der italienische Papa wohl den nötigen Druck ausüben würde. Also schickte sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung an die Adresse der Eltern. Der Brief wurde zugestellt und - unsere Leserin hatte richtig vermutet - prompt zahlte der S. einen Teil der Forderung in Höhe von 50 EUR.

     

    Doch noch waren ca. 450 EUR offen. Leider konnte unsere Leserin bei den Eltern des S. über den dann beauftragten Gerichtsvollzieher nicht mehr erreichen, dass S. weiter zahlte. Denn wieder war S. unbekannt verzogen.

     

    Unsere Leserin begann dann, über Facebook zu recherchieren. Dort fand sie tatsächlich etwas heraus: Der S. hatte eine neue Arbeitsstelle. Er war bei einem bekannten Trendfriseur beschäftigt.

    Sofort legte unserer Leserin die zuvor erwirkte Lohnabtretung des S. gegenüber seinem Arbeitgeber offen. Somit wird sie nun die pfändbaren Beträge erhalten.

    Das Fazit unserer Leserin: Es lohnt sich, auch einmal ungewöhnliche Wege zu gehen.

     

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle.