· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckungs-Tipp des Monats
| Volker S., Rechtsfachwirt aus Dortmund, berichtet von einem nicht alltäglichen Fall. Er fand heraus, dass der Schuldner ein Auto und ein Fahrrad besitzt, die er nicht in der letzten Vermögensauskunft angegeben hatte. Die Umstände dieser Entdeckung waren kurios ... |
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Unser Leser betreibt schon seit Jahren akribische Recherchen: Er prüft Akten auf kleine Bons, Quittungen oder Belege, die irgendeinen Informationsgehalt für seine Vollstreckungen haben können. Kurzum: Sein geschulter Blick wandert stets auch zu kleinsten Zettelchen. Genau das half ihm zum Vollstreckungserfolg.
Unser Leser wollte in der örtlichen Bibliothek einige Bücher ausleihen. Kaum hatte er sie betreten, traute er seinen Augen nicht: Schuldner S., dessen Fall er erst Anfang der Woche bearbeitet hatte, und der ihm persönlich bekannt war, saß dort ebenfalls und schien etwas zu recherchieren. Als sich S. zu einem Regal begab und dort mehrere Bereiche durchsuchte, schlüpfte unser Leser an den Sitzplatz des S. Er entdeckte vier aufeinandergestapelte Bücher mit ähnlichen Inhalten: Verkaufs- und Marketingratgeber für Onlineshop-Betreiber und ein Fanbuch über Opel-Oldtimer. Darüber hinaus entdeckte er einen seiner geliebten „Bons“. Es war ein kleiner Parkschein, wie er von Parkhausautomaten ausgegeben wird. Das Parkhaus befand sich direkt neben der Bücherei. Die Vollstreckungsakte frisch im Gedächtnis, wusste unser Leser, dass S. in der letzten Vermögensauskunft kein Auto angegeben hatte. Außerdem lag auf dem Bibliothekstisch neben anderen persönlichen Gegenständen ein Kaufbeleg vom selben Tag über ein sehr teures Fahrradschloss.
Kurz darauf verließ S. die Bibliothek. Unser Leser folgte ihm. Treffer: S. stieg in ein silbernes Kadett-Modell und fuhr ihn in eine in der Nähe seiner Wohnung gelegene Garage hinein ‒ und kam mit einem nagelneuen, teuren Mountain-Bike heraus, an dem er umständlich ein großes Schloss befestigte. Auch das Bike war natürlich nicht in der Vermögensauskunft angegeben.
Der Rest war „reine Formsache“ ... |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall “. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.
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