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  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    | Silke Maronn, Rechtsanwaltsfachangestellte aus Bremen, hatte schon einmal berichtet, wie sie wertvolle Liebhaberstücke pfändet und Fachleute findet, die den Wert solcher Sammelobjekte beurteilen können ( VE 17, 144 ). Ihre Strategie führte sie jetzt erneut zum Vollstreckungserfolg. Der hat mit Musik zu tun ... |

     

    • Vollstreckungs-Tipp des Monats: ZVS statt R.E.M.

    Unsere Leserin hatte einen Vollstreckungsbescheid gegen Schuldner S. erwirkt, der früher als Musiklehrer tätig war. Doch an der Musikschule, an der er seinerzeit das Gitarrenspiel unterrichtet hatte, war er nicht mehr tätig. Unsere Leserin wusste zwar, dass S. auch Mitglied einer lokal bekannten Band war. Diese war jedoch schon länger nicht mehr aktiv. Unsere Leserin ging davon aus, dass ein Vollblutmusiker wie S. die Gitarre nicht „an den Nagel“ gehängt hatte. Sie recherchierte in einer nahen Kneipe, in der S. früher regelmäßig aufgetreten war. Dort erfuhr sie, S. würde nun online sog. Tutorials geben, also kleine Lehrfilme produzieren, die auf Videoportalen wie YouTube hochgeladen werden.

     

    Tatsächlich: Die „Tutorenszene“ auf YouTube ist zwar groß, aber schon nach zehnminütiger Suche machte unsere Leserin S. ausfindig. Er erklärte verschiedene Griffe für bekannte Songs der Band R.E.M. Das allein nützte unserer Leserin allerdings nichts, doch der eigentliche Treffer war nicht weit: Sie entdeckte im Hintergrund des Videos, das S. offenbar zuhause aufgenommen hatte, mehrere weitere Gitarren, darunter sowohl akustische als auch E-Gitarren. Ob diese Modelle wertvoll waren, konnte unsere Leserin jedoch nicht beurteilen.

     

    Unsere Leserin lud sich das Video auf ihr Smartphone und zeigte es in zwei lokalen Musikgeschäften. Im Internet fand sie zudem ein Forum für Gitarrenfans, und fand dort Threads zu Themen wie „Gitarren als Wertanlage“, „seltene Vintage-Gitarren“. Schnell fand sie kompetente Ansprechpartner und erfuhr: Eine der akustischen Gitarren war tatsächlich so wertvoll, dass sich eine Pfändung vor Ort lohnen würde. Der eigentliche Zugriff war dann „business as usual“.

     

    Unsere Leserin warnt in diesem Zusammenhang: Haben Sie ein solches Video, um es kompetenten Gutachtern oder Fachleuten zu zeigen, verlinken Sie es nicht in einem Forum. Falls doch, stellen Sie begleitende Fragen so, dass nicht erkennbar ist, dass hier ein Gläubiger aktiv ist, der nur den Wert von Instrumenten erfahren will. Zu achten ist dabei auch darauf, dass man im wahrsten Sinne des Wortes den Ton innerhalb der Community trifft und als einigermaßen sachkundig durchgeht. Denn auch Ihr Schuldner könnte sich auf diesen Plattformen tummeln und schnell hellhörig werden.

     

     

    Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch. Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2018 | Seite 164 | ID 45405268